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  4. Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – wer ist betroffen und was ist zu tun?
Das Thema „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ beschäftigt zurzeit
die deutsche Unternehmenslandschaft. Vor dem Hintergrund des
European Green Deal und der Zielsetzung, dass Europa bis zum Jahr
2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden soll, wurden in den
letzten Jahren auf EU-Ebene umfangreiche Regelungen zur
Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte erarbeitet, die in
der sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vom
14. Dezember‘22 verabschiedet wurden. Hinsichtlich der Inhalte der
Berichterstattung wurden mit den European Sustainability Reporting
Standards (ESRS) umfangreiche eigenständige Berichtsstandards
geschaffen, die die relevanten Bereiche Umwelt (Environment),
Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) – also ESG –
abdecken. Für Deutschland gilt: Die Inhalte der CSRD müssen in
deutsches Recht transformiert werden. Hierzu liegt seit dem 24.
Juli‘24 ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Nach diesen
neuen Regelungen müssen in Zukunft viele tausend Unternehmen in
Deutschland zum ersten Mal einen solchen Nachhaltigkeitsbericht
nach europäischen Vorgaben erstellen. Insgesamt geht man davon aus,
dass etwa 15.000 Unternehmen (die kommunalen und öffentlichen nicht
mitgerechnet) von der Berichtspflicht betroffen sein werden.
Darüber sprechen wir heute mit Prof. Dr. Christian Zwirner.
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„Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – wer ist betroffen und was ist zu tun?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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