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Beschreibung
vor 1 Jahr
Es klingt etwas angestaubt, tatsächlich aber hat der Arbeitgeber
ein hohes Interesse daran, „seinen“ Beschäftigten viele Sache
vorzuschreiben, was ihr (Ordnungs-) Verhalten im Betrieb
vorzuschreiben. Wie ist es mit der Kleidung, der Hausordnung der
Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens?
Der Gesetzgeber will, dass diese Dinge nicht allein durch den
Arbeitgeber allein entschieden werden, sondern gemeinsam mit den
Betriebsräten festgelegt werden. Da entstehen recht häufig
Konflikte, und Isabell Crucean und ich gehen der Frage auf den
Grund, was da mitbestimmungspflichtig ist und was nicht.
Reinschauen!
#Betriebsrat #360GradBR #Mitbestimmung
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