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  4. Was auf Fonds mit „grünen“ Namen zukommt | Episode 75
Eine neue ESMA-Leitlinie soll künftig die Namensgebung von Fonds
mit Fakten unterlegen – wer Begriffe wie Umwelt, Sozial oder Impact
verwendet, muss bestimmte Vorgaben erfüllen. „Aus meiner Sicht ist
die Leitlinie ein Meilenstein“, sagt Daniel Sailer, Head of
Sustainable Investment Office bei Metzler Asset Management, im
Podcast Nachhaltiges Investieren. Die Zahl der betroffenen Fonds
ist hoch: Über 60% des Fondsmarkts in Europa sind Sailer zufolge
bereits als Artikel 8 oder Artikel 9 klassifiziert, davon tragen
etwa 16% einen Nachhaltigkeitsnamenszusatz. „Das sind 16% von 6
Billionen Fonds.“ Anleger könnten die „grünen“ Fonds dank der
Richtlinie künftig transparenter vergleichen und sicherstellen,
dass ihre Anlagepräferenzen wirklich berücksichtigt sind. Doch auf
die Anbieter kommt nun Arbeit zu. Die Übergangsfrist für die
Anpassung auf die ESMA-Leitlinie endet im Mai 2025. Für Unternehmen
mit Nachhaltigkeitsbezug im Namen greifen künftig bestimmte
Benchmarks und klimaspezifische Grenzwerte. Sailer rechnet damit,
dass es auch Fälle geben wird, in denen die Fonds den Umwelt-Bezug
im Namen lieber streichen werden als sich daran anzupassen.
Außerdem erwartet Sailer, dass es eine große Zahl an
Transitionsfonds geben wird. Diese aufzunehmen, sei ein „absoluter
Wunsch von vielen Marktteilnehmern“ gewesen, berichtet er. Mitunter
müsse man dorthin gehen, „wo es dreckig ist, um sauber zu machen“.
Dies ermögliche der Transitionsrahmen. Allerdings muss auch dieser
Transitionspfad messbar gemacht werden. Wie das aussehen kann und
wie Metzler Asset Management sich selbst in den nächsten Monaten
auf die ESMA-Leitlinie vorbereitet, erklärt Sailer im Podcast.
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„Was auf Fonds mit „grünen“ Namen zukommt | Episode 75“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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