Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13

Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13

Antworten auf eure Fragen zur Zulässigkeit und Strafbarkeit von Video- und Tonaufnahmen sowie unseren Idolen.
1 Stunde 22 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Wie versprochen, gehen wir in diesem Obiter Dictum auf eure
Fragen zu den letzten Folgen der Rechtsbelehrung ein, in denen
sich alles um die Zulässigkeit von Videoaufnahmen drehte (bzw. um
Surveillance, Sousveillance und Equiveillance, Anm. der Verfasser
).


Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125

Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? –
Rechtsbelehrung 126

Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? –
Rechtsbelehrung 128



Eure Fragen haben unserem „resident“ Gast der letzten Monate, Dr.
Markus Wünschelbaum, so gut gefallen, dass er sich kurzerhand
bereit erklärte, sie selbst zu beantworten.


Freut euch daher auf eine spannende Diskussion, in der es unter
anderem um Videos mit Autotranskript, Lippenlesefunktionen und
Dashcams gehen wird. Darüber hinaus beantworten wir erneut eine
private Frage an die Podcaster, diesmal zu unseren Idolen und
Vorbildern.


Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören!


Als Gast begrüßen wir Dr. jur. Markus Wünschelbaum, Referent beim
Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg
und St. Petersburg. (LinkedIn).
Zeitmarken


00:02:30 – Begrüßung des Überraschungsgastes
Dr. Markus Wünschelbaum.


00:05:30 – Diskussion über die unbefugte
Aufzeichnung nichtgesprochenen Wortes durch Transcript und
Lippenlesen.


00:22:30 – Erörterung der Möglichkeit, eine
Öffentlichkeit im Sinne des § 201 StGB durch Ansage oder Stream
herzustellen.


00:30:00 – Diskussion über das Recht zur Lüge
und den Begriff „Jura“.


00:33:00 – Ist es zulässig, bei einer
Behandlung durch Unfallsanitäter zur Sicherheit des Opfers zu
filmen.


00:39:00 – Bedingungen unter denen Dashcams
genutzt werden dürfen.


00:42:00 – Feedback zum Steuerrecht.


00:44:00 – Wann greift die DSGVO, wenn man
fremde Personen „privat“ fotografiert und muss man ihnen eine
Datenschutzerklärung bereitstellen?


00:55:00 – Private Frage zu unseren Idolen und
Vorbildern.


01:09:00 – Entstehung der Struktur einer
Episode der „Rechtsbelehrung“.

Alle Folgen der „Videoaufnahmen & Datenschutz“-Reihe

Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125.

Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? –
Rechtsbelehrung 126.

Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? –
Rechtsbelehrung 128.

Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13.

Weiterführende Links

„Achtung Kamera! – Hinweise zur Videoüberwachung für
Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Behörden“ der Sächsischen
Datenschutz- und Transparenzbeauftragten.

„Indie Fresse – Kluge Gedanken zu schönen Spielen“ (Steady) –
Podcast von Marcus Richter und Denis Kogel



Der Beitrag Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13 erschien
zuerst auf Rechtsbelehrung.

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