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In der vierten Sonderfolge spricht Theresa Großmann mit Dr. Lea
Babucke über den Vorwurf des AI-Washings und dessen strafrechtliche
Relevanz. Frau Dr. Babucke erläutert, was unter dem Begriff des
AI-Washings zu verstehen ist und wie Künstliche Intelligenz im
rechtlichen Kontext definiert wird. Des Weiteren geht es um die in
Betracht kommenden Straftatbestände und mögliche
Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden. Frau Dr. Babucke
beleuchtet außerdem zwei öffentlich bekannte Verfahren der
amerikanischen Börsenaufsicht (SEC) mit dem Vorwurf des
AI-Washings. Zuletzt geht sie noch auf mögliche Risiken für
Anbieter ein und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung
des AI-Washings. Theresa Großmann im Gespräch mit: Dr. Lea Babucke
ist Rechtsanwältin und Associate in der Kanzlei Freshfields
Bruckhaus Deringer im Fachbereich White-Collar Defence und Global
Investigations. Sie berät und verteidigt nationale und
internationale Unternehmen sowie Individualpersonen in allen
Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Darüber hinaus
ist sie für internationale Mandanten im Rahmen von internen
Untersuchungen tätig. Als Lehrbeauftragte an der Fakultät für
Rechtswissenschaft der Universität Hamburg unterrichtet sie unter
anderem Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht. Frau Dr.
Babucke ist telefonisch unter +492114979329 oder per E-Mail unter
lea.babucke@freshfields.com erreichbar. Den Aufsatz „Künstliche
Intelligenz und Strafrecht – Ermittlungsrisiken aufgrund
KI-Washings“ von Dr. Lea Babucke und Philip N. Kroner finden Sie
hier: NZWiSt 2024, 174. https://www.rosinus-on-air.com
https://rosinus-partner.com
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„AI-Washing“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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