Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128
Mit dieser Folge beenden wir unsere „Videoaufnahmen &
Datenschutz“-Reihe. In der ersten Folge („Wann darf ich
Polizeikräfte filmen?„) haben wir uns gefragt, wann Bürger
Polizeikräfte filmen dürfen. Jetzt drehen wir den Spieß um und
klären,
1 Stunde 25 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Mit dieser Folge beenden wir unsere „Videoaufnahmen &
Datenschutz“-Reihe. In der ersten Folge („Wann darf ich
Polizeikräfte filmen?„) haben wir uns gefragt, wann Bürger
Polizeikräfte filmen dürfen. Jetzt drehen wir den Spieß um und
klären, wann die Polizei Bürger filmen darf.
Wir freuen uns, erneut Dr. Markus Wünschelbaum begrüßen zu
dürfen, um zu erläutern wann Bildaufnahmen von Demonstrationen
oder der Einsatz von Bodycams erlaubt und sinnvoll sind.
Ebenfalls sprechen wir darüber, wann die Polizei Verdächtige oder
Unbeteiligte zur Aufklärung von Straftaten filmen darf.
Ein weiteres Thema ist die neue „Verordnung über künstliche
Intelligenz“ (KI-VO) der EU. Diese schränkt mit vielen Ausnahmen
die biometrische Auswertung von Videodaten ein. Während häufig
beklagt wird, dass Maßnahamen der Aufsichtsbehörden gegen
Polzeibehörden „zahnlos“ sind, verbietet die KI-VO bestimmte
Maßmahmen der biomertischen Überwachung (Art. 6 Abs. 1 lit) h
KI-VO).
Als Gast begrüßen wir Dr. jur. Markus Wünschelbaum, Referent beim
Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg
und St. Petersburg. (LinkedIn).
Unser herzlicher Dank geht an Dr. Wünschelbaum für seine immer
verständlichen und anschaulichen Erklärungen. Dank ihm wird das
oft komplexe Zusammenspiel von EU-, Bundes- und Landesgesetzen
greifbarer.
Die Folgen haben uns viel Freude bereitet und wie euer Feedback
zeigt, euch auch!
Wir hoffend daher auf ein baldiges Wiedersehen und wünschen euch
viel Spaß beim Zuhören!
Zeitmarken
00:00:00 – Vorstellung unseres Gastes Dr. Markus Wünschelbaum
und Einführung ins Thema.
00:04:30 – Warum darf man auf einer Demonstration gefilmt
werden? Ist das überhaupt zulässig?
00:21:00 – Welche Konsequenzen drohen, wenn die Polizei gegen
Datenschutzvorschriften verstößt?
00:27:45 – Wann dürfen und wann müssen Polizeikräfte ihre
Bodycams einschalten?
00:31:45 – Wann sind Bildaufnahmen zur Verfolgung von
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, z.B. bei
Geschwindigkeitsmessgeräten, erlaubt?
00:40:30 – Wann dürfen Verdächtige und Unbeteiligte gefilmt
oder observiert werden und wann müssen diese Aufnahmen gelöscht
werden?
00:59:00 – Biometrische Auswertung von Videoaufnahmen: Warum
die neue EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) neue
Grenzen für Polizeibehörden setzt.
Alle Folgen der „Videoaufnahmen & Datenschutz“-Reihe
Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125.
Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? –
Rechtsbelehrung 126.
Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? –
Rechtsbelehrung 128.
Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13.
Urteile und genannte Folgen
VG Berlin, Urteil vom 05.07.2010 – VG 1 K 905.09 –
Einschüchternde Wirkung des anlasslosen Filmens von
Demonstrationsteilnehmern oder auch nur des Aufbaus von Kameras.
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.02.2015 – 7 A 10683/1 –
Die Polizei darf nicht ohne Weiteres „Übersichtsaufnahmen“ von
einer Kundgebung machen.
„Hessendata: Erneute Verfassungsbeschwerde gegen polizeiliche
Big-Data-Analysen“ – netzpolitik.org.
„Sachsen: Polizei gibt zu, in 21 Verfahren Gesichtserkennung
eingesetzt zu haben“ – netzpolitk.org.
Verschärfung des Polizeirechts – Rechtsbelehrung Folge #67 –
Mit Katharina Nocun.
Der Beitrag Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? –
Rechtsbelehrung 128 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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