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  4. Mit 100 vor Gericht - Naziverbrechen verjähren nicht
Beihilfe zum Mord in über 3.000 Fällen – so lautet der Vorwurf
gegen einen über 100-jährigen ehemaligen KZ-Wachmann. Gerade erst
war Prozessauftakt in Neuruppin. Auch der Prozess gegen eine
96-jährige Schreibkraft im damaligen KZ Stutthoff wird Mitte
Oktober fortgeführt und damit fast 80 Jahre nach Ende des Zweiten
Weltkrieges. Warum werden NS-Verbrecher*innen teilweise erst jetzt
zur Verantwortung gezogen? Wie kann man den Beschuldigten heute
noch die Beihilfe zu tausenden von Morden nachweisen? Und wie hoch
sind die Hürden für eine Verurteilung? Darüber sprechen die
Justizreporter Michael-Matthias Nordhardt und Frank Bräutigam mit
Thomas Will. Er leitet die Zentrale Stelle der
Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer
Verbrechen in Ludwigsburg. Neben den beiden Angeklagten hat die
Zentrale Stelle acht Verfahren mutmaßlicher NS-Kriegsverbrecher an
die Staatsanwaltschaften abgegeben. In sieben weiteren Fällen wird
noch ermittelt.
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„Mit 100 vor Gericht - Naziverbrechen verjähren nicht“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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