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  4. Keine Selbstbedienung! Strengere Regeln für die Parteienfinanzierung
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Aufstockung der staatlichen
Parteienfinanzierung aus dem Jahr 2018 für nichtig erklärt. 25
Millionen Euro mehr für die Parteien hatten Union und SPD
bewilligt. Die Obergrenze für das, was alle Parteien vom Staat
bekommen, wurde von 165 auf 190 Millionen Euro erhöht. Warum gibt
es eine solche „absolute Obergrenze“? Welche Vorgaben macht
Karlsruhe, wenn der Bundestag die Finanzen der Parteien aufstocken
will? Und müssen die Parteien jetzt Geld an die
Bundestagsverwaltung zurückzahlen? Die Justizreporter Klaus Hempel
und Max Bauer haben über das Urteil aus Karlsruhe aktuell berichtet
und sprechen jetzt nochmal über die Hintergründe und Grundsätze der
Parteienfinanzierung.
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„Keine Selbstbedienung! Strengere Regeln für die Parteienfinanzierung“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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