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Zwangsverheiratet als 13-Jährige – so erging es auch Cennet
Krishak, die sich am Ende aus ihrer Ehe befreien konnte. Um Kinder
und Minderjährige hier in Deutschland zu schützen, hat der
Gesetzgeber 2017 das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen"
verabschiedet. Die wesentliche Neuregelung: Wenn ein Partner bei
Eheschließung unter 16 Jahre alt war, sind im Ausland geschlossene
Ehen hier automatisch unwirksam. Das Gesetz muss allerdings
nachgebessert werden, befand das Bundesverfassungsgericht im März.
Aber was genau muss geändert werden? Und was bedeutet das für die
betroffenen, meist minderjährigen Mädchen? Und warum sollte man
unterscheiden zwischen Früh- und Kinderehe? Darüber sprechen die
Justizreporter Fabian Töpel und Christoph Kehlbach mit den beiden
AutorInnen des Buches „Frühehe im Recht“, Prof. Dr. Nadjma Yassari
und Prof. Dr. Ralf Michaels.
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„Kinderehen vor Gericht“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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