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  4. Gefangenenvergütung - Wie wenig ist zu wenig?
1 bis 3 Euro Stundenlohn - so wenig verdienen Inhaftierte, die im
Gefängnis arbeiten. Sieht so ein fairer Lohn für produktive Arbeit
aus? Mit dieser Frage hat sich das Bundesverfassungsgericht
beschäftigt und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: nein. Denn
hier geht es nicht nur um den Wert der Arbeit, sondern auch um das
Resozialisierungsgebot, welches aus dem Grundgesetz folgt. Den
Gefangenen soll nämlich auch der Wert „ehrlicher“ Arbeit vor Augen
geführt werden. Außerdem sollen sie die Chance erhalten, Schulden
zu tilgen, Unterhalt zu zahlen und Täter-Opfer-Ausgleich zu
leisten. Die Justizreporter*innen Christoph Kehlbach und Caroline
Greb haben für euch hinter die Kulissen des Justizvollzugs
geschaut. Sie haben mit Inhaftierten, einer JVA-Leiterin und Manuel
Matzke von der Gefangenengewerkschaft gesprochen und erklären, was
die Richter*innen aus Karlsruhe jetzt vom Gesetzgeber fordern.
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„Gefangenenvergütung - Wie wenig ist zu wenig?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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