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  4. Art. 20a GG und der Tierschutz – leere Hülle oder Meilenstein?
Klimaproteste, Klimakleber, Klimaklagen – Art. 20a GG ist in Bezug
auf den Klimaschutz derzeit in aller Munde. Was weniger bekannt
ist: Art. 20a GG schützt auch die Tiere. Der Tierschutz wurde erst
nachträglich in das Grundgesetz aufgenommen. Stein des Anstoßes war
ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema „Schächten“ im
Jahr 2002. Hat sich seitdem etwas getan? Haben Tiere jetzt - mehr -
Rechte? Und welche Unterschiede gibt es zwischen Tier- und
Klimaschutz? Die Justizreporter*innen Marisa Roschy und Fabian
Töpel sprechen über all diese Fragen mit einer Expertin für
Tierschutzrecht, Dr. Saskia Stucki, sowie dem Verfassungsrechtler
Prof. Dr. Georg Hermes.
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„Art. 20a GG und der Tierschutz – leere Hülle oder Meilenstein?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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