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  4. BVerfG zur Schuldenbremse – Was wird aus dem „Doppel-Wumms“?
Wo liegen die Grenzen für das Schuldenmachen? Wie viel finanziellen
Spielraum hat die Politik, um schwere Krisen wie Corona zu
bewältigen? Zu diesen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht jetzt
ein Grundsatzurteil gefällt. Es ist das erste Urteil zur
Schuldenbremse, die seit 2009 im Grundgesetz steht. Die
Ampel-Koalition hatte 60 Milliarden, die für die Coronakrise nicht
mehr gebraucht wurden, in den „Klima- und Transformationsfonds“
geschoben. Das war unzulässig und nicht vereinbar mit der
Schuldenbremse, hat Karlsruhe geurteilt. Die 60 Milliarden für
klimapolitische Investitionen sind jetzt weg. Und es stellt sich im
Bund und in den Ländern die Frage, was mit den vielen
Sondervermögen wird, die die Politik zum langfristigen
Politikmachen aufgelegt hat. Wir analysieren das Urteil zusammen
mit Alexander Thiele, Professor für Öffentliches Recht an der
Business and Law School Berlin. Er hat die Bundesregierung in
Karlsruhe vertreten. Und mit Hanno Kube, Professor für
Finanzverfassungsrecht und Direktor des Instituts für Finanz- und
Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Er hat die
Unionsfraktion im Bundestag vertreten, die in Karlsruhe geklagt
hatte.
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„BVerfG zur Schuldenbremse – Was wird aus dem „Doppel-Wumms“?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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