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  4. Auslieferung in Nacht-und-Nebel-Aktion – rechtsstaatlich zweifelhaft!?
Um zwei Uhr nachts wurde Maja T. aus ihrer Zelle in der JVA Dresden
geholt, um vier Uhr hob der Hubschrauber ab, der die non-binäre
Person an die Grenze nach Österreich brachte. Ein paar Stunden
später war Maja T. in Ungarn. Dort soll der deutschen
Staatsbürger*in ein Prozess wegen schwerer Straftaten gemacht
werden – Eine Auslieferung, die aufgrund eines europäischen
Haftbefehls erfolgte, das Kammergericht in Berlin hatte keine
Hindernisse gesehen. Dennoch scheint dieser Fall rechtsstaatlich
bedenklich. Denn: Das Bundesverfassungsgericht wollte die
Auslieferung von Maja T. vorläufig stoppen. Aber als Karlsruhe
entschieden hatte, war Maja T. schon in Ungarn. Über die möglichen
Gründe und die Auswirkungen dieser „Nacht- und Nebel-Aktion“
sprechen die Justizreporter*innen Gigi Deppe, Max Bauer und Kolja
Schwartz mit Wolfram Jarosch, dem Vater von Maja T. und mit
Rechtsanwalt Nikolaos Gazeas, Experte für Auslieferungsverfahren.
Hinweis: Bei Minute 10:26 enthält unser Podcast eine Ungenauigkeit.
Gigi Deppe sagt an der Stelle: "Und das interessante ist, dass
diese ganze Geschichte natürlich verschiedene Menschen beunruhigt
hat in Deutschland und deswegen hat der Rechtsausschuss des
Abgeordnetenhauses in Berlin gestern eine Anhörung gemacht, hat die
Justizsenatorin vorgeladen und die Ständige Vertreterin der
Generalstaatsanwältin in Berlin Simone Herbeth…" Die
Pressesprecherin der Berliner Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg
hat uns mitgeteilt, dass die Justizsenatorin zur Sitzung des
Rechtsausschusses am 03.07.2024 nicht "vorgeladen" wurde. Vielmehr
sei die Justizsenatorin immer bei den zweiwöchigen Sitzungen des
Rechtsausschusses anwesend und beantworte dort Fragen der
Fraktionen. So sei es auch diesmal gewesen. Hinweis: Bei Minute
10:26 enthält unser Podcast eine Ungenauigkeit. Gigi Deppe sagt an
der Stelle: „Und das interessante ist, dass diese ganze Geschichte
natürlich verschiedene Menschen beunruhigt hat in Deutschland und
deswegen hat der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses in Berlin
gestern eine Anhörung gemacht, hat die Justizsenatorin vorgeladen
und die ständige Vertreterin der Generalstaatsanwältin in Berlin
Simone Herbeth…“ Die Pressesprecherin der Berliner Justizsenatorin
Dr. Felor Badenberg hat uns mitgeteilt, dass die Justizsenatorin
zur Sitzung des Rechtsausschusses am 03.07.2024 nicht "vorgeladen"
wurde. Vielmehr sei die Justizsenatorin immer bei den zweiwöchigen
Sitzungen des Rechtsausschusses anwesend und beantworte dort Fragen
der Fraktionen. So sei es auch diesmal gewesen. Wir entschuldigen
uns für die Ungenauigkeit. Richtig bleibt aber, dass das Thema
Wellen geschlagen hat und es deshalb zu den Fragen im
Rechtsausschuss kam. Auch hat die Justizsenatorin extra die
Ständige Vertreterin der Generalstaatsanwältin mitgebracht, um die
Fragen beantworten zu können.  Richtig bleibt aber, dass das
Thema Wellen geschlagen hat und es deshalb zu den Fragen im
Rechtsausschuss kam. Auch hat die Justizsenatorin extra die
Ständige Vertreterin der Generalstaatsanwältin mitgebracht, um die
Fragen beantworten zu können. 
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„Auslieferung in Nacht-und-Nebel-Aktion – rechtsstaatlich zweifelhaft!?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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