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Beschreibung
vor 1 Jahr
„Ob hierzu ein Bettenabbau beitrug – wofür wenig spricht – kann
letztlich dahinstehen, da es für die Rechtmäßigkeit der
anzustellenden Gefahrenprognose darauf nicht ankommen kann. Denn
Ziel der Entscheidung ist die Gefahrenabwehr, auf die Frage,
weshalb die Gefahr entstanden ist, kommt es nicht an“, so
das VG Köln.
https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/woher-die-gefahr-kommt-ist-egal/
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