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  4. #48 – BFSG kommt: Worauf sich B2B-Unternehmen jetzt schon einstellen sollten
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein zentrales
Instrument zur Gestaltung des digitalen Raums. Es soll
sicherstellen, dass Websites und mobile Anwendungen für alle
Menschen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten
zugänglich und nutzbar sind.

Zugänglichkeit, Benutzerfreundlichkeit und größere Reichweite:
Der ethisch wichtigste Aspekt der Barrierefreiheit besteht darin,
Ihr Webangebot einer größeren Zahl von Menschen zugänglich zu
machen. Und das ist gut so, denn es bringt viele Chancen mit
sich. 

Denn neben der Tatsache, dass es Personen mit Lern- oder
Lesebeeinträchtigung unterstützt, zahlt es auch auf die eigene
Marke ein. Barrierefreiheit drückt soziale Verantwortung aus und
stärkt gleichzeitig das Image und die Außenwirkung des eigenen
Unternehmens.

Simon Künzel, Geschäftsführer von digit.ly und gleichzeitig
Dipl.-Wirtschaftsjurist, hat das BFSG und viele begleitende
Informationen gelesen.

Doch alle Inhalte unseres Gesprächs bieten keine Rechtsberatung
oder Rechtsdienstleistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz.
Eher sind seine Ausführungen als seine persönliche Einschätzung
zu einer neuen Vorschrift zu bewerten, die sicher auch noch keine
Rechtssicherheit bietet.

Dennoch erfahren Sie in dieser Folge,

warum neben Unternehmen aus dem B2C-Sektor auch und vor
Website-Betreiber aus dem B2B das BFSG beachten sollten,

für welche Produkte und Dienstleistungen das BFSG gilt und
welche Bereiche einer Website von den Anforderungen betroffen
sind,

welche technischen Standards erfüllt sein sollten, um den
Anforderungen des BFSG gerecht zu werden und

wie Unternehmen den Erfolg ihrer Maßnahmen zum BFSG
evaluieren sollten.

Über Simon Künzel und Philip Bolognesi

Simon Künzel, CEO, B2B Digital Marketing Consultant bei
digit.ly GmbH

Philip Bolognesi, Host und Digital Content Strategist &
Creator bei digit.ly GmbH
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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