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  4. Nachhaltiger Einkauf und öffentliche Auftraggeber – Liebe auf den zweiten Blick

Nachhaltigkeit beim Einkauf oder bei Ausschreibungen birgt ein
enormes Potential für den Klimaschutz. Gerade öffentliche
Auftraggeber haben eine besondere Verpflichtung, bei der
Verwendung von 470 Milliarden Euro Steuergeldern des
Bundeshaushalts, einen guten Job zu machen. Dieses Potential will
die Initiative „Aktiv für eine nachhaltige öffentliche
Beschaffung“ heben und dem „Vergabetransformationspaket 2023“ der
Bundesregierung einen Schub verleihen. Grundsätzlich ist die
nachhaltige Vergabe kein beliebtes Thema. Sie gilt aufgrund
bestehender Zielkonflikte mit Wirtschaftlichkeitsfragen als
umständlich, kompliziert und ist von großen Informationsbedarfen
gekennzeichnet, die Behörden in föderalen Strukturen oft
überfordern können. 


Die Erkenntnis, dass viele Verwaltungsmitarbeitende bei
Ausschreibungen überfordert sind, ist eine hilfreiche Erkenntnis.
Sie erwächst vor allem auch aus der Zielstellung der Kombination
von ökologischen, klimagerechten, zirkulären, innovativen,
sozial-verantwortlichen, KMU-fördernden und wirtschaftlichen
Zielen auch noch unter Berücksichtigung von Lebenszyklus-,
Verschmutzungs-, Vermeidungs- und sonstiger Opportunitätskosten
in einer Ausschreibung kann aufgelöst werden. Hier kann einer
ausschreibenden Behörde schon einmal die Orientierung verloren
gehen. Deshalb schlägt die Initiative dafür acht Regeln für
schnelle Entscheidungen und einfache Verfahren vor. Diese sollen
schnell Abhilfe schaffen, sofern es eine bundeseinheitliche
Regelung gibt und ein Portal, dass beim Wissensaustausch hilft.


Acht Regeln für mehr Nachhaltigkeit bei Ausschreibungen:
Einbindung von umwelt- oder klimabezogenen Aspekten in
der Leistungsbeschreibung und in den
Auftragsausführungsbedingungen.Keine verpflichtende
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsanforderungen
als Eignungskriterium festlegen,
stattdessenverpflichtende Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsanforderungen
als Zuschlagskriterium.Prozentuale Anteile statt absoluter
Zahlen für Bio- oder Recyclinganteile nutzen.Nachhaltigkeit nicht
nur auf Labels, Zertifizierungen oder Siegel reduzieren,
sondern weitere Indizien für Umweltwirkungen und Zirkularität
abrufen, wie sie der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte
und mit der Einführung des digitalen Produktpasses transparent
werden.Einführung eines K.O. Kriteriums: Wer seinen gesetzlichen
Pflichten, so auch den Nachhaltigkeitsberichtpflichten, nicht
nachkommt, wird in Ausschreibungen nicht
berücksichtigt.Rechtssichere Digitalisierung von Einkaufsprozessen
und Nutzung gemeinsamer Plattformen, die auch als Informations- und
Wissensplattform dienen sowie der Möglichkeit
Einkaufsgemeinschaften zu bilden, die Effizienz im professionellen
Einkauf erhöhen sollen.

Die Liebe zur nachhaltigen Ausschreibung kann wachsen, wenn das
Verständnis für die Wirkung von Nachhaltigkeit transportiert
wird. Dafür braucht es ein qualifiziertes Zielvorgabesystem
für die spezifischen Beschaffungsstellen. Dieses zu schaffen ist
nicht zuletzt eine politische Aufgabe, in der die Klimaziele
exakt runter gebrochen werden. Hierbei brauchen alle
Mitarbeitenden in der öffentlichen Verwaltung noch viel
Unterstützung. Wenn das Vergabetransformationspaket 2023 der
Regierung das leistet, wird die Liebe auf den zweiten Blick
wachsen.


Hier findet ihr weitere Informationen zum Thema nachhaltiger
Einkauf sowie den vollständigen Beitrag
der Initiative „Aktiv für eine nachhaltige
öffentliche Beschaffung“.


Viel Spaß beim Hören!
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„Nachhaltiger Einkauf und öffentliche Auftraggeber – Liebe auf den zweiten Blick“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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