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  4. Das 1x1 der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung dient dazu, die
Nachhaltigkeitsleistungen und -ziele eines Unternehmens
offenzulegen. Dieser Bericht muss für das Geschäftsjahr 2024
erstmals offiziell vorlegt werden und beruht auf der Corporate
Sustainability Reporting Directive (CSRD), die 2023 in Kraft
getreten ist. Wer dieses Jahr einen Nachhaltigkeitsbericht
erstellen muss, muss zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
40 Millionen € Umsatz, 20 Millionen € Bilanzsumme und/oder 250
Beschäftigte. Darüber hinaus berichten einige Unternommen bereits
freiwillig.


In diesem Bericht zur Nachhaltigkeit müssen bestimme Standards
eingehalten werden, die durch die European Sustainability
Reporting Standards (ESRS) vorgegeben werden. Die ESRS legen
detailliert fest, wie Unternehmen die notwendigen Daten erheben
und wie sie über die relevanten umwelt-, sozial- und
governance-bezogenen Themen berichten müssen. Um diese Aspekte zu
analysieren, müssen Unternehmen im Vorfeld an die
Berichterstattung eine Wesentlichkeitsanalyse vornehmen, um die
für sie relevanten Themen zu definieren. Dabei handelt es sich um
die Doppelte Wesentlichkeitsprüfung oder Double
Materiality. 


Worauf ihr bei einem Nachhaltigkeitsbericht achtet müsset, ob
sich der Einsatz einer Software lohnt und was bei diesem Thema
sonst noch wichtig ist, besprechen wir heute.


Viel Spaß beim Zuhören!
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„Das 1x1 der Nachhaltigkeitsberichterstattung“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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