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  4. Soll die Elementarversicherung Pflicht werden?

Eine Elementarschadenversicherung schützt vor den finanziellen
Folgen von Naturgefahren. Sie deckt Schäden ab, die durch
Naturereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck oder
Vulkanausbruch verursacht werden. Diese Risiken sind in der Regel
nicht in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung enthalten und
müssen zusätzlich versichert werden.


Starkregen bspw. kann überall auftreten und Schäden verursachen,
unabhängig davon, ob ein Gewässer in der Nähe ist oder nicht. Die
extremen Wetterereignisse der letzten Wochen, Monate und Jahre
zeigen, dass diese Versicherung immer wichtiger wird. Derzeit ist
der Abschluss freiwillig. Es wird aber diskutiert, ob die
Elementarschadenversicherung zur Pflicht werden soll. Denn
laut Gesamtverband der Versicherer sind derzeit nur 54
Prozent der Gebäude in Deutschland entsprechend versichert. 


Die Bundesländer drängen derzeit auf die Einführung einer solchen
Pflichtversicherung (tagesschau berichtete am 14. Juni
2024). Der Bundesrat hat bereits im März 2023 einen
Beschluss gefasst und zusätzlich im Juni 2024 einen
Antrag der Länder Saarland, Baden-Württemberg, Bayern,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen eingebracht.


Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung über eine
Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ausfällt. Wir bleiben
natürlich am Thema dran und berichten, sobald es etwas Neues
gibt.


Bis dahin viel Spaß beim Zuhören!
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„Soll die Elementarversicherung Pflicht werden?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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