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Beschreibung
vor 1 Jahr
In der vierten Folge geht es um einen sehr heißen Tee.
Eine Frau kaufte bei McDonald's einen Tee to go in einem
Einwegbecher. Auf diesem war der Warnhinweis "VORSICHT HEISS" und
ein Bild einer dampfenden Tasse zu sehen. Für den besseren
Transport steckte der Einwegbecher in einem Pappbehälter. Sie
hatte Durst und hob den Becher am Deckel aus dem Pappbehälter,
der Deckel löste sich und der Tee landete auf ihren
Oberschenkeln. Sie zog sich Verbrennungen 1. und 2. Grades zu.
Was sagt das LG Oldenburg (Urteil vom 15.03.2024 - 16 O 2015/23)?
Prof. Dr. Volker Römermann kommentiert das Urteil und vergleicht
es mit dem „zu-heißen-Kaffee-Fall“ aus Amerika, der in den 90er
Jahren passierte.
>
https://anwaltspraxis-magazin.de/podcast-urteile-mit-nachhall-roemermanns-echo/
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