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  4. Gehören manche IGeL verboten?
Anfang April machte ein Interview seine Runde in der Presse und
schlug hohe Wellen: Das Redaktionsnetzwerk Deutschland sprach mit
dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze.
Es ging um die gesundheitliche Versorgung in Deutschland,
Patientensicherheit, Patientenrechte, Patientenberatung und: Es
ging um IGeL, um Selbstzahlerleistungen in ärztlichen Praxen.
Schwartze sagte dazu: "Leistungen, die von den medizinischen
Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in
Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen
von IGeL." Und das wurde von der Presse entsprechend
aufgegriffen: • Angst und Schrecken bei jungen Frauen:
Patientenbeauftragter fordert Verbot bestimmter
Selbstzahler-Untersuchungen (Tagesspiegel) •
Patientenbeauftragter befürwortet Verbot bestimmter
IGeL-Leistungen (MDR) • Patientenbeauftragter der Bundesregierung
will gegen Abzocke vorgehen (RTL) Aus der Ärzteschaft kamen eher
empörte Reaktionen, so sehen manche in solch einem Verbot einen
"Eingriff in die ärztliche Beratungskompetenz und in die
freiheitliche Selbstbestimmung der Patientinnen", so eine
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall-Medizin
(DeGUM). Diese Episode des IGeL-Podcasts geht der Frage nach, ob
das Verbot mancher IGeL ein adäquates Mittel ist, Patient*innen
vor möglicherweise schädlichen Behandlungen zu schützen. Und ob
sich ein solches Verbot überhaupt politisch und rechtlich
umsetzen lässt. Es diskutieren: Stefan Schwartze,
Patientenbeauftragter der Bundesregierung und Dr. Michaela
Eikermann, Leiterin des Bereichs evidenzbasierte Medizin beim
Medizinischen Dienst Bund.
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Die Faktenbox: Wortlaut der entsprechenden Interview-Passage:
Redaktionsnetzwerk Deutschland: Traditionell sorgen die
Selbstzahlerleistungen – abgekürzt IGeL – oft für Ärger bei den
Patientinnen und Patienten, weil sie sich von den Ärzten dazu
gedrängt fühlen. Was sollte hier geschehen? Stefan Schwartze: Die
regelmäßigen Untersuchungen des Medizinischen Dienstes zeigen,
dass die große Mehrheit des IGeL-Angebots keinen erkennbaren
Nutzen hat. Einige schaden sogar, weil sie häufig falsch positive
Befunde liefern und dadurch unnötige weitere Untersuchungen und
Eingriffe nach sich ziehen. Das gilt zum Beispiel für die
Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und
der Gebärmutter – eine der am meisten verkauften Leistungen. Hier
werden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt.
Diese Untersuchung wird deshalb auch von den gynäkologischen
Fachgesellschaften abgelehnt. Ich fordere ganz klar: Leistungen,
die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich
bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und
gehören verboten, auch im Rahmen von IGeL. Quelle: Interview bei
Redaktionsnetzwerk Deutschland am 4.4.2024
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Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat
Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
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„Gehören manche IGeL verboten?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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