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  4. 55 - Monitoring-Stelle UN-BRK - Parallelbericht (7)
Website: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

Blog:
https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/kopie-von-monitoring-stelle-un-brk-parallelbericht-7

2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt
es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die
verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die
Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im
Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.

Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und
Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung
unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention
spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in
Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung
ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht
festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein
stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der
schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als
auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird
viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt
wird sie allerdings nicht.
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„55 - Monitoring-Stelle UN-BRK - Parallelbericht (7)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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