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12.04.2025
34 Minuten
Webhttps://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe
Blog:
https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/wirkung-wirksamkeit
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist das Recht der
Eingliederungshilfe weitreichend reformiert worden mit dem Ziel,
die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen durch mehr
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und mehr Selbstbestimmung zu
verbessern. Die neuen Regelungen zum Gesamtplanverfahren in Teil
2 des SGB IX sollen sicherstellen, dass die personenzentriert neu
ausgerichteten Leistungen der Eingliederungshilfe passgenau und
bedarfsdeckend erbracht werden. Die Leistungen für Menschen mit
Behinderungen sind dabei unter besonderer Berücksichtigung der in
den §§ 1 und 4 SGB IX genannten Ziele der Förderung der
Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
sicherzustellen.
Neben der personenzentrierten Neuausrichtung der
Eingliederungshilfe durch das BTHG ist auch die
Wirkungsorientierung in der Eingliederungshilfe gestärkt worden.
Die Begriffe Wirkung und Wirksamkeit werden erstmals im Kontext
der Eingliederungshilfe im SGB IX gesetzlich verankert. In den
Regelungen zum Gesamtplanverfahren ist eine Wirkungskontrolle
vorgesehen. Im Vertragsrecht der Eingliederungshilfe in Teil 2
des SGB IX ist vorgesehen, dass die Träger der
Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer Vereinbarungen
bezüglich der Wirksamkeit von Leistungen in den
Landesrahmenverträgen sowie den Leistungs- und
Vergütungsvereinbarungen treffen.
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10.08.2024
25 Minuten
Website: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe
Blog:
https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/schutz-vor-gewalt-für-menschen-mit-behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben wie jeder Mensch das Recht auf
ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Das ist ein
Menschenrecht. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet
Deutschland ausdrücklich dazu, jede Form von Gewalt und
Missbrauch an behinderten Menschen zu verhindern. Dazu müssen die
Ursachen von Gewalt bekämpft und die Autonomie und die
Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gefördert werden.
Die Art der Leistungserbringung muss derart angepasst werden,
dass allen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und
würdevolles Leben ermöglicht wird. Die Erfüllung dieses Anspruchs
und die Umsetzung der Rechte dieser Menschen darf nicht unter
Abwägung von Ressourcen stehen.
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20.07.2024
14 Minuten
Website: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe
Blog:
https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/bthg-sozialraumorientierung-3-3
Mit der Einführung der dritten Reformstufe des
Bundesteilhabegesetzes (BTHG) steht die neu geregelte
Eingliederungshilfe im SGB IX vor der Herausforderung, ihre
Leistungen stärker sozialraumorientiert auszurichten.
Insbesondere die im SGB IX beschriebenen Leistungen zur sozialen
Teilhabe sollen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen oder
erleichtern, indem Unterstützung sowohl im eigenen Wohnraum als
auch in ihrem sozialen Umfeld angeboten wird. Der Gesetzestext
spezifiziert jedoch nicht, wie Organisationen den Auftrag der
Sozialraumorientierung fachlich umsetzen sollen. Um die
gesetzlichen Vorgaben in die Praxis umzusetzen, bedarf es daher
theoretischer Grundlagen.
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06.07.2024
17 Minuten
Website: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe
Blog:
https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/bthg-sozialraumorientierung-2-3
Mit der Einführung der dritten Reformstufe des
Bundesteilhabegesetzes (BTHG) steht die neu geregelte
Eingliederungshilfe im SGB IX vor der Herausforderung, ihre
Leistungen stärker sozialraumorientiert auszurichten.
Insbesondere die im SGB IX beschriebenen Leistungen zur sozialen
Teilhabe sollen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen oder
erleichtern, indem Unterstützung sowohl im eigenen Wohnraum als
auch in ihrem sozialen Umfeld angeboten wird. Der Gesetzestext
spezifiziert jedoch nicht, wie Organisationen den Auftrag der
Sozialraumorientierung fachlich umsetzen sollen. Um die
gesetzlichen Vorgaben in die Praxis umzusetzen, bedarf es daher
theoretischer Grundlagen.
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22.06.2024
15 Minuten
Website: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe
Blog:
https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/bthg-sozialraumorientierung-1-3
Mit der Einführung der dritten Reformstufe des
Bundesteilhabegesetzes (BTHG) steht die neu geregelte
Eingliederungshilfe im SGB IX vor der Herausforderung, ihre
Leistungen stärker sozialraumorientiert auszurichten.
Insbesondere die im SGB IX beschriebenen Leistungen zur sozialen
Teilhabe sollen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen oder
erleichtern, indem Unterstützung sowohl im eigenen Wohnraum als
auch in ihrem sozialen Umfeld angeboten wird. Der Gesetzestext
spezifiziert jedoch nicht, wie Organisationen den Auftrag der
Sozialraumorientierung fachlich umsetzen sollen. Um die
gesetzlichen Vorgaben in die Praxis umzusetzen, bedarf es daher
theoretischer Grundlagen.
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Über diesen Podcast
Website Inklusion &
Teilhabe: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe
Selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben. Das ist ein
elementares Recht. Dennoch haben nicht alle den gleichen Zugang zum
sozialen Leben. Insbesondere Menschen mit Herausforderungen stoßen
in ihrem Alltag auf viele Barrieren. Daher ist es wichtig, dass wir
als Gesellschaft ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung stellen
für Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe.
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