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Beschreibung
vor 2 Jahren
Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und
Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz, steht in
Art. 8 der europäischen Menschenrechtskonvention. Genau dieser
Artikel war nun Grundlage für das Klima-Urteil aus Straßburg, auf
dieser Basis hat der Gerichtshof für Menschenrechte im Fall der
Klimasenioren die Schweiz verurteilt, weil die Schweiz zu wenig
gegen den Klimawandel tue ...
https://herzensanwalt.de/alles-fuer-die-umwelt/
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