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  4. # 46: Smash Bros – Die Beteiligung an einer Schlägerei gem. § 231 StGB
In Folge 46 des Räuberischen Espresso geht es um die Vorschrift des
§ 231 StGB – Die Beteiligung an einer Schlägerei. Florian Nicolai
und Mustafa Temmuz Oglakcioglu sprechen über diese in Klausuren oft
übersehene Strafnorm, gehen die einzelnen Tatbestandsmerkmale durch
und erklären auch den Umgang mit der objektiven Bedingung der
Strafbarkeit. Auch Sonderprobleme, bspw. im Zusammenhang mit dem
Notwehrrecht und der Einwilligung, werden in dieser neuen Folge
besprochen. Hinweis: Zwischen Min. 9.00 und 10.00 wird die Frage
der Beteiligung aufgeworfen. Hier wird zunächst erläutert, dass
eine psychische Beteiligung ausreicht. Allerdings gilt (und das
scheint erwähnenswert, da die Ausführungen in der Folge
missverstanden werden können), dass nach wohl h.A. in der
Grundkonstellation der Schlägerei dennoch drei aktiv Mitwirkende
notwendig sind, mithin die Anfeuerungsrufe einen Zweikampf noch
nicht zur Schlägerei machen. #brawl #roadhouse #hooligans Schreibt
uns gerne eure Meinung zum Thema oder euer Feedback zur Folge an
JAPodcast@vahlen.de und folgt uns bei Instagram:
@raeuberischerespresso. Bis zur nächsten Folge!
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„# 46: Smash Bros – Die Beteiligung an einer Schlägerei gem. § 231 StGB“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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