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  4. FP07 - Grundrechte für das deutsche Volk
Gerade erst hatte der preußische General Wrangel seinem König
Friedrich Wilhelm IV. die Hauptstadt Berlin zurückerobert und die
Nationalversammlung nach Brandenburg verjagt. Nun verkündet der
König die Auflösung der Nationalversammlung. Doch er hat auch
eine Überraschung für sein Volk: Der König schenkt dem Land eine
Verfassung. Das kam und kommt auch heute bei manchen nicht gut
an, denn es zeugt vom absolutistischen Selbstverständnis des
Herrschers. Aber in die neue Verfassung kommen alle Grundrechte,
welche die eher linke Versammlung für die Bürger Preußens
vorgesehen hatte. Ein Schritt, der sich noch anpassen, aber nicht
rückgängig machen lässt.

Die Verhandlungen über die Grundrechte des deutschen Volkes in
der Frankfurter Nationalversammlung sind im Dezember
abgeschlossen. In vielen zentralen Punkten sind sich die
Fraktionen einig. Nur bei den Details der Formulierungen gerät
man doch aneinander. Außer der obligatorischen Pressefreiheit,
genießen künftig alle Deutschen Freizügigkeit und
Gewerbefreiheit. Körperliche Züchtigung und Todesstrafe gibt es
fortan nicht mehr. Und die religiöse Zugehörigkeit bringt keine
Diskriminierung mehr mit sich. In dieser Frage waren sich alle
einig. Doch der Abgeordnete Moritz Mohl verlangt für Juden in
Deutschland weiter Sonderregeln. Im Widerspricht der Hamburger
Abgeordnete Gabriel Riesser.

Schließlich beschließt das Parlament die Grundrechte als Gesetz
noch vor Fertigstellung der Verfassung. Der Reichsverweser
verkündet sie am 27.12.1848. Doch nur die kleineren
südwestdeutschen Staaten sind bereit sie umzusetzen...

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„FP07 - Grundrechte für das deutsche Volk“

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