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  4. Urteil im Helfferich-Prozeß
Der Erzberger-Hellferich-Prozess war ein Beleidigungsverfahren, das
vom 19. Januar 1920 bis zum Urteil am 12. März dauerte. Der
ehemalige Staatsminister Karl Hellferich, von der
anitrepublikanischen DNVP, hatte in der Broschüre „Fort mit
Erzberger“ und in Artikeln der konservativen Keuzzeitung dem in
rechten Kreisen für seine Beteiligung am Versailler Friedensvertrag
verhassten Finanzminister Erzberger Korruption vorgeworfen.
Erzberger trat bei dem Prozess als Nebenkläger auf. Obgleich
Helfferich verurteilt wurde, waren die Korruptionsvorwürfe in der
Sache nicht widerlegt, was zum Rücktritt von Erzberger führte.
Daher liest sich der etwas angestrengt um Ausgewogenheit bemühte
Bericht zum Urteil im Berliner Börsen-Courier vom 12. März auch
teilweise wie ein Nachruf auf den Politiker Erzberger. Was der
Kommentar verkennt: Der Prozess zeigte deutlich die
antirepublikanische Gesinnung der Justiz. Die Feinde der Republik
konnten sich durch dieses Urteil bestätigt und zur Tat aufgefordert
sehen. Es liest Frank Riede
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„Urteil im Helfferich-Prozeß“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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