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  4. “Die Schlimme Botschaft” von Carl Einstein vor Gericht
Wenn nicht gegen Nackttänzerinnen oder Schnitzlers Reigen wegen
Unsittlichkeit prozessiert wurde, dann stand die Kunst wegen
vermeintlicher Gotteslästerung vor Gericht. Ein sehr prominenter
Fall der jungen Weimarer Republik war die Anklage gegen den heute
nahezu vergessenen Autor Carl Einstein und seinen noch heute
bekannten Verleger Ernst Rowohlt. Es ging um das Buch „Die schlimme
Botschaft“, in dem Jesus auf die Realität und das Christentum des
20. Jahrhunderts trifft und daran verzweifelt, bzw. auch wieder
gekreuzigt wird. Ein ähnliches Narrativ galt in Dostojewskis „Der
Großinquisitor“ wohl schon 1922 als große Literatur. Rowohlt und
Einstein mussten sich, angezeigt von religiösen Eiferern, die im
Zweifelsfall das Buch gar nicht gelesen hatten, vor Gericht
erklären. Mit Blick auf die Verbotsdebatte um Monty Python’s „Life
of Brian“ Ende der 1970er Jahre ist uns eine solche Debatte um die
Kunstfreiheit wohl näher als wir meinen. Während es aber bei John
Cleese und co. nur darum ging, ob der Film gezeigt werden durfte,
mussten Verleger und Autor 1922 allerdings eine Haftstrafe
fürchten. Und tatsächlich wurden sie verurteilt und das Buch nach
200 verkauften Exemplaren vom Markt genommen. Immerhin wurde die
Strafe in eine Geldstrafe verwandelt, die allerdings empfindlich
ausfiel. Frank Riede war zusammen mit dem Vorwärts vom 11. Oktober
beim Prozess dabei.
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„“Die Schlimme Botschaft” von Carl Einstein vor Gericht“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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