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  4. Das Komplott der Deutschvölkischen
Die bekanntlich in Bayern entstandene NSDAP war in Norddeutschland
vielerorts verboten, so auch in Preußen seit dem 11. November 1922.
In der Folge bemühten sich völkische Kreise, einen norddeutschen
Arm der Partei zu begründen, unter anderem Namen und offiziell von
München unabhängig. Darin tat sich besonders der Freikorpsführer
Gerhard Roßbach hervor, der zunächst die Großdeutsche
Arbeiterpartei gründete, deren Parteiprogramm von der NASDAP zu
weiten Teilen abgeschrieben war und die auch die
Hakenkreuzarmbinden führte. Nachdem diese Partei als
Tarnorganisation enttarnt worden und ebenfalls verboten war,
wanderten Roßbach und die anderen Mitbegründer zur im Dezember 1922
als Abspaltung der DNVP entstandenen Deutschvölkischen
Freiheitspartei über, die im März 1923 insgeheim mit der NSDAP eine
Gebietsaufteilung absprach, die sie auch zu einer NSDAP Nord- und
Mitteldeutschlands machte. Roßbach, der wegen der Organisation von
militärischen Banden immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt
gekommen war, wurde am 17. März 1923 verhaftet. Ihm wurden
Putschpläne und die Planung von Gewaltakten im Ruhrgebiet
angelastet. Damit gerieten die Deutschvölkische Freiheitspartei und
ihre Reichstagsabgeordneten ins Visier. Auch diese Partei wurde
anschließend vom Preußischen Innenminister Carl Severing verboten -
doch davon in zwei Tagen mehr. Den Bericht über die Verhaftung
Roßbachs aus dem 8Uhr-Abendblatt vom 22. März liest für uns Frank
Riede.
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„Das Komplott der Deutschvölkischen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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