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Beschreibung
vor 3 Jahren
Dort, wo die jeweilige Person ankommt, wird sie erfasst und
identifiziert werden. Das Verfahren – dessen Rechtsgrundlage noch
unklar ist – soll insgesamt nicht länger als zwölf Wochen dauern.
Danach ist eine Weiterreise in einen „solidarischen Mitgliedsstaat“
geplant. Diese allerdings beschränken sich bislang auf die
Bundesrepublik, Frankreich, Belgien und Schweden.
identifiziert werden. Das Verfahren – dessen Rechtsgrundlage noch
unklar ist – soll insgesamt nicht länger als zwölf Wochen dauern.
Danach ist eine Weiterreise in einen „solidarischen Mitgliedsstaat“
geplant. Diese allerdings beschränken sich bislang auf die
Bundesrepublik, Frankreich, Belgien und Schweden.
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