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Beschreibung
vor 3 Jahren
Wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat in
mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten nicht einigen können
und in einigen anderen Konstellationen, dann geht’s vor die
Einigungsstelle. Ich erlebe in meiner Beratungspraxis immer
wieder, dass auch erfahrene Betriebsräte keine allzu klare
Vorstellung darüber haben, wie das funktioniert und was da genau
passiert.
Das ist leicht erklärbar: Die allermeisten Betriebsräte sind noch
nie in einem Einigungsstellenverfahren involviert gewesen. Warum
das manchmal das Verschenken von Mitbestimmungsrechten oder auch
nur von Einigungsmöglichkeiten ist und wie das so abläuft in
einer Einigungsstelle, darüber unterhalte ich heute mit einem der
renommiertesten Einigungsstellenvorsitzenden in Deutschland:
Holger Dahl.
#einigungsstelle #betriebsrat #mitbestimmung
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