"Vergessenes Recht": Einsicht des BR in die Gehaltslisten - warum eigentlich?
vor 2 Jahren
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Um die Einhaltung von Lohngerechtigkeit im Betrieb, aber auch die
Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen, überwachen zu können,
hat der Betriebsrat jederzeit das Recht, die Lohn- und
Gehaltslisten einzusehen. Was es mit diesem Recht auf sich hat
und wie man das als Betriebsrat clever nutzen kann, darum gehts
in dieser Folge.
#Betriebsrat #360GradBR #Mitbestimmung
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