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  4. Hinweisgebersysteme - Der Mittelstand muss handeln
Schlagzeilen zum Bereich Whistleblowing kommen derzeit gehäuft in
der Presse vor. Oft haben Whistleblower nur einen sehr geringen
Schutz gegenüber Repressalien, da es in Deutschland nur wenige
Schutzvorschriften gibt. Doch das soll sich nun ändern: der
Referentenentwurf eines sog. Hinweisgeberschutzgesetzes liegt nun
vor. Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 umgesetzt
werden müssen, doch das Gesetzgebungsverfahren ist in der letzten
Legislaturperiode gescheitert. Im Frühjahr hat nun
Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines sog.
Hinweisgeberschutzgesetzes vorgelegt. Für größere Unternehmen
besteht nun akuter Handlungsbedarf - sie müssen schnellstmöglich
ein Hinweisgeberschutzsystem in ihrem Unternehmen implementieren!
Und kleinere Unternehmen sollten dieses Vorhaben ebenfalls nicht
auf die lange Bank schieben und zumindest schon einmal mit den
Vorbereitungen beginnen. Was hinter dem sog.
Hinweisgeberschutzgesetz steckt, worauf sich Mittelständler
einstellen müssen und warum jetzt so großer Handlungsbedarf
besteht, darüber spricht Julian Schmitt von F.A.Z.-Business Media
mit den Wirtschaftsstrafrechtlern Philipp Külz und Christina
Odenthal-Middelhoff, beide bei Ebner Stolz in Köln.
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„Hinweisgebersysteme - Der Mittelstand muss handeln“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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