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  4. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Was Unternehmen jetzt tun müssen
Um am Markt bestehen zu können, wird es für Unternehmen immer
wichtiger, Verantwortung für Mensch und Umwelt zu übernehmen. Seit
dem 01.01.2023 ist die Einhaltung von menschenrechtlichen
Sorgfaltspflichten für deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000
Beschäftigten nicht nur Wettbewerbsvorteil, sondern Pflicht. Sie
müssen die Vorgaben des sog. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
beachten. Ab. 2024 sind dann auch Unternehmen mit mindestens 1.000
Beschäftigten betroffen. Aber auch kleinere mittelständische
Unternehmen dürfen die Augen vor diesem Gesetz nicht verschließen -
innerhalb einer Lieferkette sind sie mittelbar betroffene
Unternehmen und dadurch gegenüber ihren Vertragspartnern
gleichfalls in gewissem Maße zur Rechenschaft verpflichtet. Was
steckt hinter diesem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und
welchen Pflichten müssen Unternehmen sukzessive nachkommen? Darüber
spricht Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer, mit
Christine Diener, Rechtsanwältin bei Ebner Stolz in Stuttgart.
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„Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Was Unternehmen jetzt tun müssen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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