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  4. Achtung, Straftat: Unternehmensinterne Ermittlungen werden immer relevanter!
Selbst in erfolgreichen und gut geführten Unternehmen kann der
Verdacht von Straftaten durch Mitarbeiter oder Organmitglieder
aufkommen - insbesondere, seit solche Verstöße im Rahmen des
Hinweisgeberschutzgesetzes oder des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einfacher gemeldet werden
können. In solchen Verdachtsfällen sind die Führungskräfte bzw. das
Aufsichtsgremium des Unternehmens dazu verpflichtet, die
Anschuldigungen unter Wahrung höchster Vertraulichkeit umfassend
aufzuklären. Dabei sind sie jedoch mit zahlreichen rechtlichen und
organisatorischen Herausforderungen konfrontiert, die oft die
Expertise externer Berater erforderlich machen.​ Welche Bedeutung
unternehmensinterne Ermittlungen haben und wie man das Thema am
besten angeht, bespricht Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und
DerTreasurer, in dieser Folge des Mittelstandstalks mit Philipp
Külz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Strafverteidiger,
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) und Partner bei
RSM Ebner Stolz in Köln und Jan Drewitz, Wirtschaftsprüfer und
Senior Manager im Bereich der Durchführung von forensischen
Sonderuntersuchungen bei RSM Ebner Stolz in München.​
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„Achtung, Straftat: Unternehmensinterne Ermittlungen werden immer relevanter!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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