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Beschreibung
vor 4 Jahren
Wenn Du einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen
hast, dann bist Du daran grundsätzlich gebunden. Eine
Ausnahme gilt aber zum Beispiel für den Fall,
dass der Arbeitgeber beim Aufhebungsvertrag gegen das
Gebot fairen Verhandelns verstoßen hat. Um
dieses Gebot und seine Grenzen geht es in dieser Episode.
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