5. Für ein humanes Strafrecht

5. Für ein humanes Strafrecht

21 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Fritz Bauer hatte stets das Präventionsprinzip im Strafrecht vor
Augen: „Kein Vernünftiger straft, weil gefehlt wurde, sondern
damit nicht mehr gefehlt werde.“ Strafrichter sollen nur noch
nach vorne schauen, sonst nichts. Bauers Lebensthema in der
Praxis ist dann jedoch – der Blick in die Vergangenheit. Wie
passt das zusammen? Nutzte Bauer den Zuschauerraum in den
Gerichten, um den vielen Mittätern und Verantwortlichen ihre
Schuld vor Augen zu halten? Bestand die Prävention in der
Auseinandersetzung mit der festgestellten Schuld der anderen?

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