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Beschreibung
vor 4 Jahren
Feiern bis der Arzt kommt! Drei verkleidete Karnevalisten nahmen
den Spruch vielleicht zu ernst und tanzten auf den Tischen - bis
einer stürzte und einen Gast schwer verletzte. Dieser möchte
klagen - doch wer genau ist eigentlich auf ihn gefallen? Philipp
und Clemens klären die Frage, wer haftet, wenn der Täter unklar
ist. (Nach LG Erfurt, Urteil vom 26.07.2013, Az. 10 O 1141/11)
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