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Beschreibung
vor 4 Jahren
Als Käufer muss man selbst beweisen, dass die Kaufsache schon von
Anfang an einen Mangel hatte. Das kann schwierig sein, weshalb
Verbraucher extra privilegiert werden. Doch auch das hat seine
Tücken, wie Philipp und Clemens im heutigen Fall vom LG Frankfurt
herausfinden.Â
Eine kommentierte Lösungsskizze zum Fall findet Ihr wie immer auf
linktr.ee/ls.podszunÂ
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