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Die Zuhörer:innenzahlen steigen rasant an, was uns natürlich sehr
freut. Weil ihr immer mehr werdet, bekommen wir auch wöchentlich
immer mehr Fragen-Einsendungen. Dafür ein dickes fettes Dankeschön
an euch – auch wenn es uns immer schwerer fällt, drei Fragen zur
Beantwortung durch unseren Pflegeexperten Holger Ohm
herauszusuchen! Wir starten mit einer Frage, zu deren Beantwortung
auch Holger erst einmal recherchieren musste. Es geht dabei um die
Ausbildungszeit von Pflegekräften und ob Azubis im ersten und
zweiten Ausbildungsdrittel nur Pflegegrad 1 – 3 versorgen dürfen.
Die zweite Frage befasst sich mit der Praxisanleitung und einem
Erstgespräch mit Schüler:innen. Was muss man als PA bei solch einem
Gespräch beachten? Ist es wichtig den Termin vor dem ersten
Arbeitstag durchzuführen? Wo sollte er stattfinden? Frage drei
befasst sich mit den Aufgabenbereichen einer Pflegehelferin. Es ist
definitiv wichtig, dass der Arbeitsplatz ordentlich und sauber ist.
Aber welche Aufgaben bezüglich Sauberkeit und Ordnung am
Arbeitsplatz gehören nicht mehr zum Aufgabenbereich einer
Pflegehelferin? Und inwiefern spielen dabei Aspekte aus dem
Arbeits- und Versicherungsrecht sowie dem Arbeitsschutz eine Rolle?
Shownotes: - Email: holger@hoeher-akademie.online -
Berufsgenossenschaft Gesundheits- und Wohlfahrtspflege – Vorschrift
für Berufsgruppe der Pflege – Regelungen der
Unfallversicherungsträger und einschlägigen Normen, die beim
Bereitstellen und Benutzen von Leitern und Tritten zu
berücksichtigen sind: o www.bgw.de – BGI 694  Vorschrift Leiter
09-14-000

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