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In Folge 22 geht es rund um die Anzeige und Nichtanzeige von
Straftaten. Macht man sich wegen Strafvereitelung strafbar, wenn
man Straftaten, von denen man Kenntnis erlangt hat, nicht anzeigt?
Und wie sieht es mit Straftaten aus, die noch nicht passiert sind,
aber bevorstehen? Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu
gehen diesen Fragen auf den Grund und sprechen in diesem
Räuberischen Espresso über einige mehr oder weniger exotische
StGB-Normen, die man jedoch für Klausuren und Hausarbeiten durchaus
auf dem Schirm haben sollte. Unter anderem besprechen die beiden
Strafrechtler in dieser Folge auch, welche Normen bei einer
Bombendrohung betroffen sind und sie gehen der Frage auf den Grund,
was es mit dem „Swatting“ auf sich hat und warum man sich wegen
Freiheitsberaubung strafbar machen kann, wenn man jemand
Unschuldigen einer Straftat bezichtigt. Das alles und noch viel
mehr gibt’s im 22. Räuberischen Espresso. #Bombendrohung #Swatting
#Strafantrag Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema und Euer
Feedback zur Folge an JAPodcast@vahlen.de und folgt uns bei
Instagram: @raeuberischerespresso. Bis zur nächsten Folge!
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„#22: Anzeige ist raus“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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