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  4. 22 - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (1)
2005 trat in Baden-Württemberg das
Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) in Kraft. Dieses
lehnt sich in seinem Regelungsinhalt an das 2002 in Kraft
getretene Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) an.
Das Landes- Behindertengleichstellungsgesetz von 2005 ist aber
2015 außer Kraft getreten und gleichzeitig ist das neue
Landes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten.

Der Anlass dafür war, dass im Dezember 2006 die
Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK)
beschlossen hat. Deutschland hat die Konvention am 24. Februar
2009 ratifiziert. Das Übereinkommen ist einen Monat später n
Deutschland in Kraft getreten. Die UN-Behindertenrechtskonvention
ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der Deutschland als
Vertragsstaat dazu verpflichtet, den Inhalt der Konvention auf
nationaler Ebene umzusetzen und zu diesem Zweck alle geeigneten
Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zu treffen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert die universellen
Menschenrechte für die speziellen Bedürfnisse und Lebenslagen von
Menschen mit Behinderungen. Die Konvention deckt das gesamte
Spektrum menschenrechtlich geschützter Lebensbereiche ab.
Inklusion ist dabei die durchgängige Haltung und das zentrale
Handlungsprinzip.
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„22 - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (1)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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