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Sie blockieren öffentliche Straßen und bewerfen Kunstwerke mit
Lebensmitteln: KlimaaktivistInnen verschiedener Organisationen
greifen zu radikaleren Protestformen, um auf den Klimawandel und
die als inkonsequent empfundene Klimapolitik Aufmerksam zu
machen.

Neben der politischen Legitimation für solche Aktionen wurde auch
viel darüber diskutiert, welche Antworten unser Recht auf solche
Verhaltensweisen hat.

In dieser Folge haben wir uns diesen Protestformen aus
rechtlicher Sicht gewidmet. Machen sich die AktivistInnen
strafbar, obwohl sie ein legitimes Anliegen verfolgen? Welche
Rechte haben die von den Aktionen betroffenen Personen?

Darüber haben wir mit dem Klimaaktivisten Henning Jeschke, dem
Verfassungsrechtler Professor Hubertus Gersdorf, den
StrafrechtlerInnen Professorin Elisa Hoven und Professor Eric
Hilgendorf, dem Journalisten und Juristen Constantin van Lijnden,
sowie dem CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Müller gesprochen.

Moderation: Jakob Horn und Johanna Deml

Gäste:

Henning Jeschke (Aktivist der Klimabewegung „Die Letzte
Generation“)

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf (Professor für Staats- und
Verwaltungsrecht an der Universität Leipzig)

Prof. Dr. Eric Hilgendorf (Professor für Strafrecht,
Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und
Rechtsinformatik an der Universität Würzburg)

Prof. Dr. Elisa Hoven (Professorin für deutsches und
ausländisches Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und
Medienstrafrecht an der Universität Leipzig)

Axel Müller (Bundestagsabgeordneter der CDU)

Constantin von Lijnden (Journalist und Redakteur mit Schwerpunkt
Justiz und Rechtspolitik bei der WELT)

Produktion: Philipp Ehlen, Johanna Deml, Jakob Horn, Erik Winter

Redaktion: Selina Raack, Anna Friedenberger, Livia Stöckmann,
Philipp Ehlen

Musik: Jakob Horn

Ton, Schnitt, Postproduktion: Erik Winter
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„Klimaaktivismus: Wie weit darf Protest rechtlich gehen?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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