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Armut ist oftmals Ursache für fehlende soziale Teilhabe,
schlechte Bildungschancen und Gesundheitsrisiken. Doch zumindest
vor dem Gesetz garantiert Artikel 3 des Grundgesetzes die
Gleichheit aller Menschen. Immer häufiger wird der Vorwurf
erhoben, dass arme Menschen auch durch unser Strafrecht und das
Strafjustizsystem strukturell benachteiligt werden. Im Fokus der
Kritik stehen schlechtere Verteidigungschancen vor Gericht und
die Strafbarkeit von Bagatelldelikten, die typischerweise von
finanziell benachteiligten Menschen begangen werden. Zentraler
Kritikpunkt ist jedoch die sogenannte „Ersatzfreiheitsstrafe“.
Zahlt die verurteilte Person eine Geldstrafe nicht, so muss sie
ins Gefängnis.

Ist der Vorwurf einer Armutsbenachteiligung in unserem Strafrecht
gerechtfertigt?

Darüber haben wir mit dem Juristen, Journalisten und Autor Ronen
Steinke, den Bundestagsabgeordneten Clara Bünger (die LINKE) und
Ingmar Jung (CDU), sowie dem Aktivisten Arne Semsrott gesprochen.

Moderation: Jakob Horn und Johanna Deml

Gäste:

Dr. Ronen Steinke (Jurist, Journalist und Autor)

Clara Bünger (Mitglied des Bundestags (Fraktion die LINKE),
ordentliches

Mitglied im Rechtsausschuss)

Ingmar Jung (Mitglied des Bundestags (Fraktion CDU/CSU),
ordentliches

Mitglied im Rechtsausschuss)

Arne Semsrott (Aktivist und Mitbegründer der „Initiative
Freiheitsfonds“)

Produktion: Philipp Ehlen, Johanna Deml, Jakob Horn, Erik Winter

Redaktion: Gioia Großmann, Julia Jeschke, Livia Stöckmann, Manuel
Rothe, Philipp Ehlen

Musik: Jakob Horn

Ton, Schnitt, Postproduktion: Erik Winter
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„Benachteiligt unser Strafsystem arme Menschen?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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