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Eltern, die ihren Nachwuchs zu Hause betreuen und deshalb zeitweise
keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder nur eine
Teilzeitbeschäftigung von maximal 30 Wochenstunden ausüben, können
Elterngeld beziehen. Es beträgt zwischen 65 % und 67 % des
Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro pro Monat. Zusätzliche
Einkünfte, das nachgeburtliche Mutterschaftsgeld sowie
Einkommensersatzleistungen, wie Kranken- oder Arbeitslosengeld
werden auf das Elterngeld angerechnet und mindern dieses.
Mindestens werden jedoch 300 Euro monatlich gezahlt.
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„Gute Nachrichten für werdende Eltern“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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