Unschuld schützt vor Strafverfolgung nicht

Unschuld schützt vor Strafverfolgung nicht

vor 4 Jahren
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Beschreibung

vor 4 Jahren

Wer böse ist, wird angeklagt. Wer brav ist, nicht. So der Tenor.
Schön für alle, die sich diesen kindlichen, blauäugigen Glauben
bewahrt haben. Doch es gibt genügend Beispiele, an denen gezeigt
werden kann, wie oft Unschuldige von der Justiz verfolgt werden,
während die wahren Missetäterinnen gar als Ankläger*innen
fungieren. Ich bringe zwei brandaktuelle Beispiele der Umkehr der
Verhältnisse.
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