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Beschreibung
vor 5 Jahren
Als Stasiopfer bezeichnet sich Thomas Schwarz nicht. Diese
Zuschreibung gilt seiner Einstufung nach für die vielen
Bürgerrechtler und unschuldig Verfolgten in der DDR, die auf
berufliche Karriere und Privilegien verzichtet und mit persönlichem
Einsatz für Menschenrechte gekämpft haben.
Zuschreibung gilt seiner Einstufung nach für die vielen
Bürgerrechtler und unschuldig Verfolgten in der DDR, die auf
berufliche Karriere und Privilegien verzichtet und mit persönlichem
Einsatz für Menschenrechte gekämpft haben.
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