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Böser Chinese

Böser Chinese

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In der dreizehnten Episode „Böser Chinese“ diskutieren Dr.
Kerstin Pallinger und Dr. Jörg Podehl darüber, welche
strafrechtlichen Besonderheiten und Fallstricke lauern können,
wenn arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen beziehungsweise in Zusammenhang mit
Betriebsratsmitgliedern ergriffen werden sollen. Am Beispiel
eines teilweise freigestellten und nicht mehr arbeitswilligen
Betriebsrats erläutert das StrafArbeit-Duo, welche Formen der
Informationsbeschaffung und Nachforschung durch den Arbeitgeber
noch zulässig sind – aber auch, wann etwa datenschutzrechtliche
Verstöße drohen und welche strafrechtlichen Konsequenzen sich
daraus auch für Unternehmen und deren Vertreter ergeben können.
Darüber hinaus thematisieren der Arbeitsrechts- und die
Strafrechtsexpertin, weshalb der überwiegend aus privaten
Streitigkeiten bekannte Straftatbestand der üblen Nachrede nach §
186 StGB auch im geschäftlichen Kontext relevant und seitens der
Arbeitgeber zu beachten ist – insbesondere dann, wenn komplexe
arbeitsvertragliche Regelungen die Aufklärung konfliktbehafteter
Sachverhalte noch erschweren. Neben der Illustration des
konkreten Fallbeispiels gehen die Podcast-Autoren außerdem darauf
ein, welche Zusammenhänge sich zwischen parallellaufenden
arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren einstellen
können und wie Arbeitgeber auf diese Fälle reagieren sollten.

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„Böser Chinese“

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