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Miss Marple im Arbeitsrecht

Miss Marple im Arbeitsrecht

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18:18
In der 15. Episode „Miss Marple im Arbeitsrecht“ spricht das
Podcast-Duo von StrafArbeit über ein aktuelles Thema, das dieser
Tage nicht nur Arbeitsrechtler und Arbeitsrechtlerinnen ganz
besonders in Hamburg interessiert, sondern auch bundesweit sehr
medienwirksam diskutiert wird: Der Einsatz von Privatdetektiven
zur Aufklärung vermeintlichen Fehlverhaltens von Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen. Die Autoren gehen dabei auf zentrale Begriffe
wie die Erforderlichkeit eines dringenden Tatverdachts, die
Anerkennung etwaiger durch Detekteien ermittelter Ergebnisse vor
Gericht sowie das Beweisverwertungsverbot ein, diskutieren aber
auch, inwiefern die Persönlichkeitsrechte observierter Personen
betroffen sein können und welche Folgen für Arbeitgeber und
Arbeitgeberinnen drohen, wenn sich Nachforschungen als
ungerechtfertigt herausstellen. Im Hinblick auf die
Arbeitnehmerseite besprechen Dr. Kerstin Pallinger und Dr. Jörg
Podehl außerdem, in welchen Fällen private Postings, zum Beispiel
in den sozialen Medien, dazu geeignet sein können, Täuschungen
des Arbeitgebers nachzuweisen und entsprechende Maßnahmen
einzuleiten. Dies umfasst auch Fälle, in denen Arbeitnehmer oder
Arbeitnehmerinnen Krankheiten bereits ankündigen oder in anderer
Weise durch das eigene Verhalten arbeitgeberseitige
Nachforschungen induzieren. Aus praktischer Perspektive erläutern
die Podcast-Hosts, ab wann und in welchen Fallkonstellationen das
Einschalten privater Dienstleister für Nachforschungszwecke
sinnvoll sein kann, ob und inwiefern die Anwendung milderer
Mittel geboten ist und welche datenschutz- und
persönlichkeitsrechtlichen Fallstricke zu beachten sind.

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„Miss Marple im Arbeitsrecht“

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