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Lügen oder Video?

Lügen oder Video?

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In der 18. StrafArbeit-Episode „Lügen oder Video?“ geht es erneut
um das Thema „Beweisverwertungsverbote“ – und zwar am Beispiel
von Videoaufzeichnung im Arbeitsverhältnis. Als Aufhänger der
aktuellen Episode dient dabei ein brandaktueller (vermeintlicher)
Betrugsfall, der erst vor wenigen Wochen vor dem
Bundesarbeitsgericht (BAG) verhandelt und letztlich an das
Landesarbeitsgericht zurückverwiesen wurde. Dabei beleuchtet das
Podcast-Duo eingehender, in welchen Konstellationen
Videoaufnahmen von Mitarbeitenden dazu genutzt werden können und
dürfen, um das Vorliegen von Kündigungsgründen zu beweisen – aber
auch, welche rechtlichen Grenzen, insbesondere mit Blick auf das
Datenschutzrecht, diesem Nachweis gesetzt sind.

 

Ein besonderes Augenmerk legen Dr. Kerstin Pallinger und Dr. Jörg
Podehl dabei auf das Spannungsverhältnis zwischen
arbeitgeberseitig angestrebter Sachverhaltsaufklärung sowie dem
arbeitnehmerseitigen Recht auf informationelle Selbstbestimmung –
und klären auch, worauf Arbeitgeber bei der rechtlich zulässigen
Nutzung von Videoüberwachungssystemen besonders achten sollten.
Mit Blick auf die aktuellen technologischen Entwicklungen
diskutieren die Podcast-Hosts außerdem den zunehmenden Einsatz
sowie die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI), aus dem
neben Effizienzverbesserungen im Unternehmen auch neue, noch weit
umfangreichere Überwachungsmöglichkeiten hervorgehen können.

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