6 Schritte, um Raubkopierer zu verfolgen, Urheberrecht Teil 2 – HDJ33 ⅔

6 Schritte, um Raubkopierer zu verfolgen, Urheberrecht Teil 2 – HDJ33 ⅔

Was kannst du tun, wenn jemand deine Webseite kopiert? Wir verraten dir 6 Schritte, um gegen Raubkopierer im Internet vorzugehen. Willst zunächst freundlich auf die Urheberrechtsverletzung hinweisen oder sofort rechtliche Schritte einleiten?
35 Minuten

Beschreibung

vor 9 Jahren

Was kannst du tun, wenn jemand deine Webseite kopiert? Wir
verraten dir 6 Schritte, um gegen Raubkopierer im Internet
vorzugehen.


Willst zunächst freundlich auf die Urheberrechtsverletzung
hinweisen oder sofort rechtliche Schritte einleiten? Doch zuerst
musst du die verantwortliche Person finden.


Im ersten Teil zum Urheberrecht haben wir uns mit rechtlichen
Grundlagen beschäftigt und wie du kopierte Texte im Internet
findest. In dieser Podcastfolge erfährst du unsere sechs
Schritte, um gegen Raubkopierer vorzugehen.
Jemand kopiert deine Webseite, was kannst du dagegen tun? 1.
DJ-Kollege auf die Urheberrechtsverletzung hinweisen

Du ersparst dir viel Ärger, wenn du deinen Urheberrechtsanspruch
ohne Anwälte und Gerichte klären kannst. Deshalb schreiben wir
den „bösen Raubkopierer“ zunächst mit einer sehr bestimmten
E-Mail an und weisen auf die Urheberrechtsverletzung hin.


Mit dieser Strategie haben Mike und Thorsten unterschiedliche
Erfahrungen gemacht. Anhand der Reaktion der anderen Partei
entscheidet Thorsten, wie er weiter vorgeht. Jeder
Diskussionsversuch würde mit einem Anwaltsschreiben enden.


Mike geht gleich zum fünften Schritt weiter und leitet
rechtliche Schritte ein.
2. Wie findest du heraus wem die Seite gehört?

Obwohl in Deutschland für alle Webseite
eine Impressumspflicht gilt, hat noch lange nicht jede
Webseite auch wirklich ein Impressum.


Wenn auf der Webseite weder Anschrift, noch Telefonnummer oder
eine E-Mail-Adresse angegeben ist, brauchst du etwas
detektivisches Gespür.


Mit diesen zwei Tools, kannst du einen Namen herausfinden:


Denic-Abfrage
Jede .de-Domain wird in Deutschland bei der Denic registriert.
Falls sich die Person nicht verstecken will, findest du im
Denic-Verzeichnis den Namen des Domaininhabers heraus.
Die Denic-Abfrage funktioniert jedoch nur für .de-Domains
wie hochzeitsdjakademie.de.


Domaininhaber über Denic-Abfrage herausfinden



Whois-Abfrage
Zu jedem Domainnamen kannst du mit einer Whois-Abfrage
herausfinden, wo die Webseite gehosted ist. Im Idealfall
bekommst du auch den Inhaber des Domainnamens heraus.
„Whois“ gehört zu den ältesten Protokollen des Internets
(Erklärung bei Wikipedia).
Auf der Webseite Kloth.net kannst du ganz einfach eine
Whois-Abfrage mit deinem Browser stellen.


Domaininhaber über Whois-Abfrage herausfinden



3. Hosting-Firma anschreiben

Falls du im zweiten Schritt nur die Hosting-Firma
herausgefunden hast und keinen Ansprechpartner, könntest du
diese Firma darauf hinweisen, dass auf ihren Servern
Urheberrechtsverletzungen stattfinden.


Vielleicht kann dein Anwalt einen Brief an die Firma schicken,
mit der Bitte die Urheberrechtsverletzungen nicht weiter zu
begünstigen.


Im Endeffekt geht es darum langsam den Druck auf den
Raubkopierer zu erhöhen. Deshalb würde Thorsten auch nicht davor
zurückschrecken und sich bei anderen Firmen nach dem DJ zu
erkundigen und im Gespräch auf die Urheberrechtsverletzungen
hinzuweisen. Wer will dauerhaft mit einem Raubkopierer
zusammenarbeiten?
4. DMCA Beschwerde einreichen

Als us-amerikanische Firma ist Google an das Gesetz „Digital
Millennium Copyright Act“ gebunden. Auf Basis dieser
Rechtsgrundlage kannst du einen Antrag ausfüllen, dass die
Suchmaschine Webseiten aus dem Index entfernt, wenn
sie gegen deinen Urheberrechte verstoßen.


Hier kannst du dir das Google Formular ansehen, mit dem du
Urheberrechtsverletzungen melden kannst.


Thorsten hat bisher zwei Anträge gestellt, die beide abgelehnt
wurden. Bitte denke daran, die rechtliche Konsequenzen
dieses Webformulars nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Frage im Zweifelsfall lieber einen Anwalt um Rat.



Google entfernt Webseiten nach DMCA-Beschwerde

5. Rechtliche Schritte einleiten

Den dritten und vierten Schritt überspringt Mike mittlerweile,
weil seine Webseite zu häufig kopiert
wird. Mike erzählt von seinen Erfahrungen, wie du
Beweise sicherst und rechtliche Schritte einleitest.


Neben Ansprüchen auf Schadensersatz, kannst du auf
einer Unterlassungserklärung bestehen.


Gegen den Kopierer hast du folgende Ansprüche
Löschung Unterlassung Schadensersatz Aufwendungsersatz
Auskunftsansprüche Unterlassungserklärung

Viel Erfolg beim Durchsetzen deines Urheberrechts,
Thorsten und Mike


 


P.S.: Kommende Woche hörst du einige Tipps, wie du ganz einfach
an eigene Texte kommst, auch wenn du dich nicht für einen
begabten Autor hältst.


Der Beitrag 6 Schritte, um Raubkopierer zu verfolgen,
Urheberrecht Teil 2 – HDJ33 ⅔ erschien zuerst auf Hochzeits-DJ
Akademie.
Folge uns bei Facebook
http://hdja.de/facebook
und abonniere den Podcast bei iTunes http://hdja.de/itunes
oder über unseren Youtube-Kanal http://hdja.de/youtubeabo

Kommentare (0)

Lade Inhalte...
15
15